Datenschutz beim Pentest: Was an personenbezogenen Daten wirklich anfällt

Was genau an personenbezogenen Daten bei einem Penetrationstest verarbeitet wird, hängt stark vom Testgegenstand ab. Grundsätzlich kann man aber die folgenden Kategorien unterscheiden.

1. Ansprechpartner beim Kunden

Ohne geht’s nicht: Der Pentester braucht Ansprechpersonen. Typischerweise werden hier Name, Position, dienstliche Mailadresse und Telefonnummer verarbeitet – in Mails, im Kalender, im Bericht. Diese Informationen sind meist ohnehin öffentlich (z. B. im Impressum oder auf LinkedIn) und dienen nur der Kommunikation. Sie werden immer verarbeitet, sind aber unkritisch.

2. Weitere Mitarbeitende des Unternehmens

Sobald das Zielsystem ein internes Netzwerk ist – vor allem mit Active Directory –, kommt man an weiteren personenbezogenen Daten kaum vorbei. Namen, Benutzernamen, oft auch Passwort-Hashes oder sogar Klartextpasswörter landen temporär auf dem Pentest-System. Das ist kein Zufall, sondern Teil der Aufgabe: Rechteausweitung, horizontale Bewegungen, Domäne-Übernahmen.

Was dabei wichtig ist: Es besteht keinerlei Grund, personenbezogene Daten dauerhaft zu speichern oder auf weitere Systeme des Dienstleisters zu übertragen. Alles, was lokal verarbeitet wird, bleibt lokal. Nur der Bericht enthält Auszüge – und auch da gilt: So wenig wie nötig. Identitäten lassen sich anonym oder pseudonymisiert darstellen.

3. Kundendaten des Auftraggebers

Wenn produktive Systeme getestet werden – zum Beispiel ein Onlineshop – kann es passieren, dass echte Kundendaten kurz sichtbar werden. Ziel ist es nicht, diese Daten zu speichern, sondern Schwachstellen zu identifizieren: Kann man z. B. fremde Bestellungen einsehen? Wenn ja, werden einzelne Datensätze für den Moment verarbeitet. Das lässt sich nicht vermeiden, ist aber so minimalinvasiv wie möglich.

Empfehlung: AV-Vertrag bei produktiven Daten

Sobald interne Systeme oder produktive Umgebungen getestet werden, sollte ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. Entscheidend ist: Datenminimierung. Der Pentest soll nicht Daten sammeln, sondern Schwachstellen aufzeigen. Und das geht auch, ohne ganze Datenbanken zu kopieren.

Der Datenschutz im Altpapiercontainer

Der Inhalt eines Altpapiercontainers ist eine nützliche Informationsquelle um den Umgang eines Unternehmens bzw. der Mitarbeiter mit dem Datenschutz und auch allgemein das Sicherheitsbewusstsein zu bewerten.

Was meistens im Privaten gang und gäbe ist, nämlich die eigenen Rechnungen, Kontoauszüge oder Unterlagen der Krankenkasse in die Hauspapiertonne zu entsorgen, ist in Unternehmen ein Problem. Privat darf jeder mit seinen eigenen personenbezogenen Daten umgehen wie er möchte. Unternehmen unterliegen hingegen dem gesetzlichen Datenschutz, sodass personenbezogene Daten (z.B. Gehaltsinformationen, Mitarbeiterbewertungen) auf gar keinen Fall über die Papiertonne entsorgt werden dürfen. Entweder man nutzt Papierschredder oder mietet besser gleich eine gesicherte Entsorgungstonne für Altpapier.

Aus Unternehmersicht hört das Problem mit der Papierentsorgung aber nicht bei den personenbezogenen Daten auf: Geschäftsgeheimnisse und andere strategisch wichtige Informationen sollten aus eigenem unternehmerischen Interesse nicht als gewöhnliches Altpapier entsorgt werden.

Oftmals trifft man auf die Meinung, dass schon niemand einen Blick in die Altpapiertonne wirft. Das stimmt leider nicht und die Hemmschwelle dazu ist auch nicht sonderlich hoch. Bei der nächsten Entsorgung vom eigenen Altpapier einfach mal die Augen offen halten… es lohnt sich!