Dynamische IP-Adressen sind nach dem Landgericht Berlin keine personenbezogenen Daten
Das Landgericht Berlin hat entschieden (LG Berlin, 31.01.2013 – 57 S 87/08)[1], dass dynamische IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind. Die Richter bemühten sich, die Augen nicht vor der technischen Realität zu verschließen und nicht wie viele Datenschutzbeauftragte unrealistische Annahmen zu treffen, wie einfach doch ein Personenzug herstellbar sei. Ich muss anerkennen, dass das meiner Ansicht nach eine gute Bewertung der Realität und auch ein gutes Urteil ist.
Wirklich viel ist damit aber für niemanden gewonnen. Das Urteil ist keine finale Entscheidung, sodass die Rechtslage weiterhin undurchsichtig bleibt. Ein kleines aber sehr wichtiges Detail wird kaum erläutert: Das Urteil bezieht sich nur auf dynamische IP-Adressen, bei statischen IP-Adressen muss weiterhin von personenbezogenen Daten ausgegangen werden. In der Praxis ändert sich dadurch nichts, das Thema IP-Adresse als personenbezogenes Datum ist weiterhin unklar und man müsste als Unternehmen annehmen, dass IP-Adressen grundsätzlich personenbezogen sind.
Wie kann man sich als Unternehmen rechtssicher und realistisch die Einwilligung eines Nutzers einholen, dass seine IP-Adresse gespeichert werden darf? Ich meine gar nicht. Das eine Unternehmen wird gar keine IP-Adressen mehr speichern und ein anderes weiterhin möglichen rechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Beide Alternativen sind schlecht.
Ich finde der gesetzliche Datenschutz muss an die Realität angepasst und reformiert werden.
[1] http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=57%20S%2087/08