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InfoSec Blog | Patrick Sauer & Dominik Sauer

Blog - IT Security - Pentest - Fun

Externer Datenschutzbeauftragter

Beratung im gesetzlichen Datenschutz? Der Markt ist kaputt!

3. September 2016 by Patrick Sauer Leave a Comment

Den Markt für Datenschutzberatung bzw. für die Leistung des externen Datenschutzbeauftragten ist kaputt. Dabei ist das Angebot und die Nachfrage gleichzeitig gestört.

Die angebotenen Zertifizierungen und Prüfungen zum „externen Datenschutzbeauftragten (DSB)“ sind oftmals nur ein schlechter Witz, sodass Unmengen zertifizierter Datenschutzbeauftragter den Markt überfluten. Ihr Qualifizierung? Oftmals durchwachsen. Einzelne Perlen stehen einer Masse an schlecht qualifizierten Beratern entgegen. Die fachgerechte Beurteilung ob vorhandene Datenschutzrisiken durch die im Einzelfall getroffenen technischen oder organisatorischen Maßnahmen ausreichend und angemessen adressiert sind, findet zu oft nicht statt. Dafür unterbietet man sich gegenseitig in den Stundensätzen, sodass im Markt externe DSBs zu Schleuderpreisen auftreten, die noch relativ wenig arbeiten. Jahrespauschale für die Ernennung zum DSB, ein bisschen Papierkram erstellen und einmal im Jahr die Mitarbeiter schulen. Fertig – einfach und kostengünstig. Rent your 08/15-DSB.

Und die Kunden?

Die nehmen das Angebot gerne an. Freuen sich, dass sie kostengünstig ihre gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nachkommen. Und sind beruhigt, dass ihr DSB ihre betrieblichen Prozesse und IT-Abläufe nicht stört, sodass man in Ruhe schlafen kann – während der Vertrieb die eigenen Kundendaten per Exceldatei in die Cloud sichert.

Schöne heile Datenschutzwelt…

Posted in: Datenschutz Tagged: DSB, Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz betrifft auch Kleinstunternehmen

26. Oktober 2013 by Patrick Sauer Leave a Comment

Das ist jetzt eine kleine Verallgemeinerung, aber in der Regel müssen Unternehmen größer als 9 Personen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Diese Personen müssen zwar mit einer automatisierten Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sein, aber bereits durch ein E-Mail-Programm wird diese Voraussetzung erfüllt.

Wie sieht es nun mit kleineren Unternehmen aus: Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder kleine GmbHs, die aus 9 Personen oder weniger bestehen? Nun, diese müssen keinen Datenschutzbeauftragten bestellen. Glück gehabt?

Nein, denn die Vorschriften des BDSG gelten dennoch. Verantwortlich für die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes bleibt die verantwortliche Stelle, das heißt die Person, die die Geschäfte führt. Alle Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz sind zu erfüllen und nur die  Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entfällt. Welche kleine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft führt nun in der Realität ein Verfahrensverzeichnis? Welches kleine Unternehmen ist auf eine datenschutzrechtliche Auskunftsanfrage von einem Kunden oder auch nur von einem Besucher der Unternehmenswebseite vorbereitet? Ich vermute kaum eins.

Sucht man im Netz nach Vorschriften zum Datenschutz und liest man sich nicht die spannende Bettlektüre des Bundesdatenschutzgesetzes durch, wird einem oftmals der Eindruck vermittelt der gesetzliche Datenschutz gelte nur für Unternehmen mit mehr als 9 Personen. Das stimmt nicht.

In der Praxis hat ein kleines Unternehmen gar keine andere Wahl als auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen. Er muss zwar nicht bestellt werden, aber er hat das notwendige Know-how, welches intern meistens nicht zu finden ist. Meistens wird das Thema vom Geschäftsführer jedoch einfach ignoriert und zwar genau so lange, bis das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Posted in: Datenschutz Tagged: BDSG, DSB, eDSB, Externer Datenschutzbeauftragter

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