i-Kfz: Anforderungen an Penetrationstests vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Die „Mindestsicherheitsanforderungen an dezentrale Portale und Zulassungsbehörden“ zur „internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)“ vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sind außerordentlich umfangreich. Sie beinhalten neben der Architektur des i-Kfz-Systems, seiner Schnittstellen und daraus abgeleiteten Sicherheitsanfordeurngen unter anderem auch Anforderungen an die Durchführung eines Penetrationstests.
Zur Prüfung der Wirksamkeit der implementierten Sicherheitsmaßnahmen verlangt das KBA als Penetrationstest die Durchführung von:
- IS-Kurzrevision (wenn keine ISO 27001/IT-Grundschutz-Zertifizierung vorhanden)
- IS-Webcheck
- IS-Penetrationstest
Alle o.g. Tests sind dabei als White-Box-Test durchzuführen und es darf nur fachlich qualifiziertes und unabhängiges Personal eingestetzt werden.
Als IS-Wecheck ist dabei ein nicht invasiver Schwachstellenscan (definierte Prüftiefe) mit manueller Validierung der Schwachstellen vorgesehen. Hierbei soll auf die OWASP Top 10 geprüft werden sowie die entsprechenden Module vom IS-Webcheck durchgeführt werden: „Modul 1 – Schwachstellensuche“, „Modul 2 – Schwachstellentest“, „Modul 3 – Logische Fehler/Konfigurationsfeher“ sowie „Modul 4 – Exploits (optional)“. Der Test ist dabei über das Internet durchzuführen und die Filterung eines vorgeschalteten Sicherheitsgateways ist dabei zu deaktivieren.
Im IS-Penetrationstest wird primär die technische Angriffsoberfläche einer Institution nach außen hin untersucht. Als Prüftiefe ist hier ein technischer Sicherheitsaudit in Kombination mit einem nicht-invasiven Schwachstellen-Scan definiert. Im Scope sind dabei mindestens alle Netzwerkelemente, Sicherheitsgateways, Server, Webanwendungen, relevante Clients und Infrastruktureinrichtungen zu prüfen, sofern technisch möglich und sinnvoll. Dabei sind folgende Module durchzuführen: „Modul 1 – konzeptionelle Schwächen“, „Modul 2 – Umsetzung Härtungsmaßnahme“, „Modul 3 – Bekannte Schwachstelle“ und „Modul 4 – Exploits (optional)“.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die geforderte Prüftiefe erfahrungsgemäß eher als nicht-invasiver Penetrationstest ausgelegt werden sollte. Der Einsatz eines typischen automatisierten Schwachstellen-Scanners ist zur Analyse der gestellten Anforderungen technisch nicht ausreichend.